2005-11-10: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Hauptversammlungen vom selben Tage mit der Van Ameyde Deutschland Holding AG mit Sitz in Köln (AmtsgerichtKöln, HRB 28163) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2006-11-14: Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Van Ameyde Deutschland Holding AG (vormals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln, HRB 28163) als herrschendem Unternehmen und der Van Ameyde Germany AG vom 1.1.1997 ist kraft Gesetzes aufgrund Konfusion erloschen, da die vorgenannte Van Ameyde Deutschland Holding AG als übertragender Rechtsträger mit der vorgenannten Van Ameyde Germany AG als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen ist. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2007-09-21: Nicht mehr Vorstand: Aalbregtse, Jacques Willem.
2009-06-10: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2010-12-27: Mit der Interschaden Van Ameyde AG mit Sitz in Nürtingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 733805) als herrschendem Unternehmen ist am 24.11.2010 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Ihm haben die Hauptversammlungen vom 01.12.2010 zugestimmt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
2015-05-18: Bestellt als Vorstand: Dietrich, Alexander, Oppenheim, *23.01.1976, einzelvertretungsberechtigt.
2016-03-18: Nicht mehr Vorstand: Winter, Wilhelm, Köln, *16.01.1952. Nach Änderung des Vorstandsamtes, nunmehr Vorstandsvorsitzender: Dietrich, Alexander, Oppenheim, *23.01.1976, einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung des Vorstandsamtes, nunmehr Vorstand: Schüßler, Georg, Stuttgart, *11.11.1952, einzelvertretungsberechtigt.
2018-06-05: Änderung zur Geschäftsanschrift: Maarweg 163-165 , 50825 Köln.
2018-08-08: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2019-06-07: Prokura erloschen: Doetsch, Claudia, Hürth, *05.05.1959. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dittrich, Peter, Köln, *21.02.1985.
2019-10-30: Nicht mehr Vorstand: Schüßler, Georg, Stuttgart, *11.11.1952. Bestellt als Vorstand: Neumann, Gerd, Nürtingen, *15.06.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2020-07-29: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2021-05-04: Prokura erloschen: Dittrich, Peter, Köln, *21.02.1985. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Lade-Wittlake, Volker, Bonn, *24.02.1973.
2021-09-02: Dem Registergericht ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates eingereicht worden.
2022-02-26: Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 09.02.2022 im Wege des Formwechsels in die Van Ameyde Germany GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 109642) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.