2019-08-29: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Persönlich haftender Gesellschafter: 1.
WSP Verwaltungs GmbH, Fehmarn
(Amtsgericht Lübeck, HRB 19143 HL); Rechtsform: Kommanditgesellschaft
2019-11-11: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag den Teilbetrieb "VanOne" des einzelkaufmännischen Unternehmens "Windsport Fehmarn e.K." mit Sitz auf Fehmarn (Amtsgericht Lübeck, HRA 9021 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
2019-11-12: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2019 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tag den Teilbetrieb "VanOne" des einzelkaufmännischen Unternehmens "Windsport Fehmarn e.K." mit Sitz auf Fehmarn (Amtsgericht Lübeck, HRA 9021 HL) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.