2020-02-27: (Lieferung von Flachriemen, Rund- und Profilriemen, Maschinen- und Transportbändern für alle Anwendungsfälle in der Papier-, und papierverarbeitenden sowie papierherstellenden, Verpackungs-, Holz- und holzverarbeitenden sowie der Möbel- und Nahrungs-, Genuss- und Süßwarenindustrie, einschließlich Vollservice für Falzapparate sowie Bänder- und Lagertausch). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 3, 30926 Seelze. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Varnholt Beteiligungs GmbH, Seelze (Amtsgericht Hannover HRB 219509).
2021-01-04: Firma geändert, nun: Neue Firma: Varnholt Montageservice GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 14.12.2020 auf Grundlage der Erklärungen vom 25.11.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.12.2020 auf Grundlage der Erklärungen vom 25.11.2020 das von dem Einzelkaufmann Varnholt, Rolf, Seelze, *21.06.1954 unter der Firma Varnholt Montageservice e.K. in Seelze betriebene Unternehmen als Ganzes im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.