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Vattenfall Next Energy GmbH

VLINK, Personenbezeichnungen, Energielösungen..., Wallboxen, Energiedienstleistungen, Whitelabel-Plattform, Musterberg, Solarspeicher, Stromkosten, Eigenverbrauchsanteil
Adresse / Anfahrt
Hildegard-Knef-Platz 2
10829 Berlin
1x Adresse:

c/o Fraunhofer IPT – INC Invention Center
Campus-Boulevard 30
52074 Aachen


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3x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-23:
Firma: Vattenfall Next Energy GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Sellerstraße 16, 13353 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung und der Vertrieb dezentraler Energielösungen auf der Basis von elektrischer Energie und Gas unter Einbeziehung digitaler Technologien sowie die Erbringung aller hiermit zusammenhängender Dienstleistungen zur Verbesserung der klimaneutralen Energieversorgung. Stamm- bzw. Grundkapital: 500.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Reinhardt, Markus, *05.06.1983, Hauset/Belgien; Geschäftsführer: 2. Schütz, Kai, *21.06.1979, Neuenhagen bei Berlin; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 25.06.2021

2021-10-04:
Rechtsverhaeltnis: Aufgrund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.09.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage hat die Vattenfall Smarter Living GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 186157 B) ihr Vermögen teilweise, nämlich den Unternehmensteil "VLINK", auf die Gesellschaft abgespalten. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2021-11-11:
Rechtsverhaeltnis: Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 27.10.2021 mit der Vattenfall GmbH mit Sitz in Berlin , dem die Gesellschafterversammlung durch Beschluss vom 28.10.2021 zugestimmt hat.