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Vemaix GmbH

Versicherungsmakler, Angebotsanforderung, Produktanbieter..., Schadenmeldung, Böses, TVO, Nachhaltigkeitsfaktoren, Investitionsentscheidungen, Nachhaltigkeitsrisiken, Fußbereich, Kraftfahrzeug
Adresse / Anfahrt
Reyplatz 1
52499 Baesweiler
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.12.2014. Geschäftsanschrift: Reyplatz 1, 52499 Baesweiler. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Vermittlung von Versicherungen. Die Gesellschaft ist weiterhin zu allen branchenverwandten Tätigkeiten befugt. Sie kann branchenverwandte Unternehmungen oder Beteiligungen an solchen Unternehmungen erwerben. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Slotara, Hans-Jürgen, Übach-Palenberg, *07.08.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-08-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und die Änderung des § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) des Gesellschaftsvertrags beschlossen. 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung das von Herrn Hans-Jürgen Slotara, Übach-Palenberg, *07.08.1955, als Inhaber unter der Firma Versicherungsmakler Slotara e.K. mit Niederlassung in Baesweiler (Amtsgericht Aachen HRA 8574) betriebene Unternehmen gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.07.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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