2021-12-02: Geschäftsanschrift: Söllerstraße 1 e, 21481 Lauenburg; Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel und die Produktion von Produkten im Bereich Lüftungstechnik (zum Beispiel Komponenten und Luftwäscher, Dunstabzugshauben, Wohnraumlüftung) sowie damit im Zusammengang stehende oder zur Ergänzung der Geschäfte nötige Produkte, Dienstleistungen und Services aller Art. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1.
Schrörs, Jan-Michael, *03.01.1969, Tespe. Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 05.11.2021
2022-02-15: Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2021 wurde das Stammkapital zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des einzelkaufmännischen Unternehmens Jan-Michael Schrörs e.K. mit Sitz in Lauenburg (AG Lübeck, HRA 10268 HL) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht unter Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 16.12.2021 das einzelkaufmännische Unternehmen Jan-Michael Schrörs mit Sitz in Lauenburg (AG Lübeck, HRA 10268 HL) übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Zusatz: Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.