2012-06-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2012 mit Nachtrag vom 23.05.2012. Geschäftsanschrift: Schevenstr. 3, 01326 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art; des Weiteren das Halten und Verwalten von Vermögenswerten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle der Erreichung des Unternehmensgegenstands dienlichen Geschäfte und Tätigkeiten auszuüben. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bohn, Thomas, Dresden, *08.08.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2012-12-21: Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Ventura Investment GmbH.
2013-04-04: Geschäftsanschrift: Breitscheidstr. 40, 01237 Dresden. Bestellt: Geschäftsführer: Schenk, Frank, Dresden, *19.06.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Märtins, Silke, Dresden, *16.12.1968.
2021-06-16: Änderung der Geschäftsanschrift: Messering 19, 01067 Dresden.
2022-04-14: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme Teile ihres Vermögens als Gesamtheit gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 31.03.2022 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag auf die Saxo Consulting GmbH mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 42429) übertragen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.