2014-12-08: VR 5169:VCP in Deutschland e.V., Kassel (Wichernweg 3, 34121 Kassel).
2015-06-17: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.01.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Vereine vom selben Tag mit dem Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder e.V. mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel VR 1815) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.