2013-02-26: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.11.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 18.10.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.10.2012 mit dem Verband Druck und Medien Berlin-Brandenburg e.V. mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg VR 2953 B) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.