2011-07-08: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Delegiertengliederversammlung vom 13.11.2010 und der Delegiertengliederversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 20.11.2010 mit dem Verband Wohneigentum Rheinland e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 3674) und dem Verband Wohneigentum Ruhr-Niederrhein e.V. mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, VR 41703) durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.