2011-12-13: Dieser Verein ist verschmolzen im Wege der Aufnahme durch Übertragung des Vermögens des Gemischten Chors Weissach e.V. (Registerblatt VR 430) aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 17.10.2011 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 17.10.2011 sowie des Beschlusses des übertragenden Vereins vom 13.10.2011. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Vereinsregister des Vereins, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 III UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.