2011-01-28: eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 14.09.2010. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Vereins Wirtschaftsverband der Baustoffindustrie Nord-West e.V. mit Sitz in Duisburg (AG Duisburg, VR 4191) und des Vereins Wirtschaftsverband Baustoffe - Naturstein e.V. mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, VR 12657) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.09.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlung vom 30.09.2010. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.