2006-10-12: Der Verband der Privatkrankenanstalten in Sachsen-Anhalt e.V. mit dem Sitz in Bad Kösen (Amtsgericht Naumburg, VR 176) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2006 und des Beschlusses seiner Mitgliederversammlung vom 10.05.2006 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins vom 10.05.2006 mit dem Verein verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.