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Verbrauchermärkte Nord GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Johann-Bünting-Straße 1
26845 Nortmoor
Kontakt
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-09-17:
(Gegenstand des Unternehmens ist der Verkauf von food- und non-food-Artikeln des täglichen Bedarfs einschließlich des Betriebs von Lebensmittelmärkten sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung, soweit sie den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfordert. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck dienen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen zu beteiligen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 37, 26789 Leer . Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Verbrauchermärkte Nord Geschäftsführungs-GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich HRB 203137).

2019-01-09:
Sitz verlegt, nun: Nortmoor. Neue Geschäftsanschrift: Johann-Bünting-Straße 1, 26845 Nortmoor.

2021-11-19:
Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Verbrauchermärkte Nord Geschäftsführungs-GmbH, Nortmoor . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: FAMILA-Verbrauchermarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nortmoor (Amtsgericht Aurich HRB 110016).

2021-12-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2021 mit der FAMILA Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Nortmoor verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.