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Verbrauchermärkte Salzkotten GmbH & Co. KG

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Adresse / Anfahrt
Johann-Bünting-Straße 1
26845 Nortmoor
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2010-06-24:
(Unternehmensgegenstand: Betrieb von Tiefkühlstandorten und Transportunternehmen sowie jede sonstige gewerbliche Betätigung, soweit sie den Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes erfordert.) Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Brunnenstraße 37, 26789 Leer. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftende Gesellschafterin: Bünting Tiefkühllogistik Geschäftsführungs-GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich, HRB 201543).

2013-04-30:
Firma geändert, nun: Neue Firma: Verbrauchermärkte Salzkotten GmbH & Co. KG. Die Firma wurde geändert, nun: persönlich haftende Gesellschafterin: Verbrauchermärkte Salzkotten Geschäftsführungs GmbH, Leer (Amtsgericht Aurich, HRB 201543).

2019-01-03:
Sitz verlegt, nun: Nortmoor. Änderung zur Geschäftsanschrift: Johann-Bünting-Straße 1, 26845 Nortmoor.

2021-11-19:
Ausgeschieden als persönlich haftende Gesellschafterin: Verbrauchermärkte Salzkotten Geschäftsführungs GmbH, Nortmoor . Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: FAMILA-Verbrauchermarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Nortmoor (Amtsgericht Aurich HRB 110016).

2021-12-23:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.12.2021 mit der FAMILA Verbrauchermarkt Einkaufsstätte GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Nortmoor verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit heutiger Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden.. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.