2019-09-06: Der Verein hat nach Maßgabe der Ausgliederungs- und Übernahmeverträge vom 23.05.2019 sowie des jeweiligen Zustimmungsbeschlusses seiner jeweiligen Mitgliederversammlung vom 23.05.2019 und der jeweiligen Gesellschafterversammlung der übernehmenden Rechtsträger vom 23.05.2019 jeweils Teile seines Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die VKA St. Liborius gGmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 13341), auf die VKA St. Josef gGmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 6368) sowie auf die Marienheim gGmbH mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 405) als übernehmende Rechtsträger übertragen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.