2007-03-06: Die Gesellschafterversammlung vom 28.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 24.300,00 EUR auf 50.000,00 EUR beschlossen.
2010-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR beschlossen.
2012-06-18: Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100.000,00 EUR auf 200.000,00 EUR beschlossen. Die Stammkapitalerhöhung erfolgt aus Gesellschaftsmmitteln. 200.000,00 EUR.
2014-07-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.07.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.07.2014 mit der ince systems GmbH mit Sitz in Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 200317) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.