2012-07-24: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 19.04.2012 und der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.04.2012 mit dem BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN ZEMENTINDUSTRIE E.V. mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, VR 24304 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht :Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Vereine ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.