2015-10-29: VR 12855 B: Verein für Berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung Berlin e.V., Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Mitgliederversammlung vom 18.09.2015 hat die formwechselnde Umwandlung des Vereins in die BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin gGmbH mit Sitz in Berlin beschlossen.
Die formwechselnde Umwandlung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung der neuen Rechtsform in das für diese maßgebliche Register (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 171521 B) wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.