2012-09-26: Der Verein (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrags vom 20.07.2012 mit dem Verein Stadtmarketing Ebersbach e.V. mit dem Sitz in Ebersbach (übertragender Rechtsträger eingetragen AG Göppingen VR 1340) durch Neugründung des Vereins Pro Ebersbach e.V. (eingetragen AG Göppingen VR 1441) verschmolzen(§ 2 Ziff. 2 UmwG).
Die Mitgliederversammlungen der übertragenden Vereine haben am 18.04.2012, 20.04.2012 bzw. 03.05.2012 zugestimmt.
Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen 6 Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.