2017-07-04: Der Verein (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 02.06.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.06.2017 und vom 02.06.2017 aus seinem Vermögen den Bereich "Profifußball" auf die Aktiengesellschaft "VfB Stuttgart 1893 AG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 750582) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.