2016-07-08: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger des Vermögens der Turn- und Sportgemeinschaft Güldenstern Stade e.V. mit Sitz in Stade (AG Tostedt VR 100574) und des Jugendförderverein Stade e.V. mit Sitz in Stade (AG Tostedt VR 200749) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 24.02.2016 und 26.02.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung vom 03.03.2016 verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.