2021-02-02: VR 546 EC: Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik Eckernförde e.V., Eckernförde. Vertretungsregelung: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens sechs und höchstens acht Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Vertreter: Vorstandsmitglied: 15. Bäder, Anina, *02.11.1978, Hütten; Vorstandsmitglied: 16. Bornhöft, Hagen, *30.04.1962, Thumby; Vorstandsmitglied: 17. Dr. Daus, Christian, *21.02.1955, Waabs; Vorstandsmitglied: 18. Rose, Julia, *14.07.1962, Damendorf; Vorstandsmitglied: 19. Schmiedehausen, Anna-Katharina, *10.11.1960, Eckernförde; Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2020 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 29.10.2020 der Verein für Waldorfpädagogik Eckernförde e.V. mit Sitz in Eckernförde (Amtsgericht Kiel, VR 694 EC) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.