2012-04-10: eingetragener Verein. Die Satzung ist errichtet am 26.11.2011. Entstanden durch Übernahme des Vermögens des Schützenbruderschaft St. Bartholomäus Laer von 1625 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 718) und des Junggesellen Schützenbruderschaft Sta. Maria Immaculata Laer e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 1026) sowie des St. Sebastianus Schützenbruderschaft Laer von 1882 e.V. mit Sitz in Laer (Amtsgericht Steinfurt VR 1045) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe der Verschmelzungsverträge vom 26.11.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse der jeweiligen Mitgliederversammlungen vom 26.11.2011. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.