2007-08-08: Die Generalversammlung vom 16.06.2007 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurde: Anhang zur Satzung.
2008-08-27: Die Generalversammlung vom 14.06.2008 hat die Neufassung des Statuts beschlossen. Dabei wurde geändert: § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft). Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbetreibende, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen ausgeben und/oder freiwillige Geschäftsanteile zur Finanzierung von langfristigen Anlagegütern in Anspruch nehmen. Beteiligungen sind zulässig. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
2010-12-08: Die Generalversammlung vom 26.10.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat) und 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung). Einfügt wurde § 35a.
2010-12-22: Eintragung lfd. Nr. 6, Spalte 6 a) von Amts wegen berichtigt: Die Vertreterversammlung vom 26.10.2010 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: §§ 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratung von Vorstand und Aufsichtsrat) und 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung). Einfügt wurde § 35a..
2015-07-28: Die Vertreterversammlung vom 20.06.2015 hat die Änderung des Statuts beschlossen. Geändert wurden: § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben).
2019-11-05: Die Generalversammlung vom 15.06.2019 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere § 2 (Zweck der Genossenschaft) geändert. Neuer Gegenstand: 1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. 2) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Sie kann auch andere, der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens dienende Geschäfte betreiben. 3) Die Genossenschaft kann Inhaberschuldverschreibungen an ihre Mitglieder ausgeben. 4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. 5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.