2008-02-29: Rechtsverhaeltnis: Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.10.2004/26.07.2007 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 02.10.2004 und 12.03.2005 der Verkehrsclub Deutschland, Landesverband Mecklenburg/Vorpommern e. V. mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, VR 932) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern des Vereins steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu beanspruchen, wenn Sie glaubhaft machen, dass die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet..