2015-08-10: Der Deutsche Verkehrswacht-Verkehrswacht der Stadt Görlitz e.V. mit dem Sitz in Görlitz (Amtsgericht Dresden, VR 6321) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.2015 mit Nachtrag von demselben Tage und der Beschlüsse jeweils vom 31.03.2015 seiner Mitgliederversammlung sowie der Mitgliederversammlung des übernehmenden Vereins mit dem Verein verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.