2008-03-14: Vertretungregelung: Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Genossenschaft allein. Der Aufsichtsrat kann einzelne oder alle Vorstandsmitglieder von dem Verbot der Mehrfachvertretung, ihnen also die Befugnis erteilen, bei allen Rechtshandlungen, welche die Genossenschaft mit oder gegenüber Dritten vornimmt, zugleich als Vertreter Dritter zu handeln. Vorstand: Änderung zu Nr. 3:; Wohnort und Geburtsdatum ergänzt; Vorstandsmitglied:; Schlichting, Detlef, *14.12.1953, Stockelsdorf, Vorstandsvorsitzender; Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 1. Blöcker, Jens; Nicht mehr Vorstandsmitglied:; 2. Jacobsen, Werner Rechtsform: Die Satzung ist am 29.08.2007 geändert in den §§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft, 7 Übertragung des Geschäftsguthabens, 10 Ausschluss, 13 Rechte der Mitglieder, 14 Pflichten der Mitglieder, 17 Zusammensetzung und Dienstverhältnis (des Vorstandes), 18 Vertretung, 20 Berichterstattung an den Aufsichtsrat, 22 Zusammensetzung und Wahl, 23 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates, 24 Vertretung der Genossenschaft, 28 Einberufung der Generalversammlung, 29 Ordentliche Generalversammlung, 33 Beschlüsse der Generalversammlung, 48 Bekanntmachungen..