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Versicherungs-Dienst Dahlem GmbH

Versicherung, Finanzdienstleistung, Südthüringen..., Finanzexperte, Maklerbüro, Finanzspezialist, Gasanbieter, Abschluss und Anbieterwechsel, Ihres aktuellen Versorgers, Ihres Wechsels
Adresse / Anfahrt
An der Alten Kirche 10/11
66271 Kleinblittersdorf
2x Adresse:

Löffeltal 10b
98527 Suhl


Postfach 080632
10006 Berlin


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HR-Bekanntmachungen:

2016-07-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2016. Geschäftsanschrift: An der Alten Kirche 11, 66271 Kleinblittersdorf. Gegenstand: Die Tätigkeit als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dahlem, Roland, Kleinblittersdorf, *16.05.1953; Kaiser-Dahlem, Martina, Kleinblittersdorf, *26.07.1961, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des von Herrn Roland Dahlem, Kleinblittersdorf, *16.05.1953 betriebenen Einzelunternehmens Versicherungs-Dienst Dahlem e.K. mit Sitz in Kleinblittersdorf nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 14.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2016. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers am 11.07.2016. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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