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Versicherungsbüro Petersen GmbH

Flugsicherungspersonal, Lizenzverlust-Versicherungen, Beispielberechnung..., Monatsrente, Eintrittsalter, Fluglotsen, Risikoversicherung, Monatsbeitrag
Adresse / Anfahrt
Thomas-Mann-Straße 9
76275 Ettlingen
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.07.2017 und 09.08.2017. Geschäftsanschrift: Thomas-Mann-Straße 9, 76275 Ettlingen. Gegenstand: Die Vermittlung von Versicherungen und Bausparverträgen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Petersen, Jörg, Ettlingen, *21.06.1955, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Petersen, Jenny Lale, Ettlingen, *14.04.1985, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Petersen, Jörg, Ettlingen, *21.06.1955 als Inhaber der Firma "Versicherungsbüro Petersen e.K.", Ettlingen (Amtsgericht Mannheim HRA 707215) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 18.07.2017 mit Nachtrag vom 09.08.2017. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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