2009-01-21: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2009. Geschäftsanschrift: Ratmerstein 47, 59929 Brilon. Gegenstand: Vermittlung und Abschluss von Versicherungsleistungen aller Art als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft alleine. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dohle, Rainer, Brilon, *11.09.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2009-05-06: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 150,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Dohle Versicherungskanzlei e.K. mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6725) beschlossen. Neues Stammkapital: 25.150,00 EUR.
2009-06-24: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt V (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 50,00 EUR auf jetzt 25.200,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der WTW-Versicherungsmakler GmbH, Bad Tennstedt (Amtsgericht Jena, HRB 405950) beschlossen. 25.200,00 EUR.
2009-06-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2009 Teile des Vermögens der WTW-Versicherungsmakler GmH mit Sitz in Bad Tennstedt (Amtsgericht Jena, HRB 405950) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-06-24: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 08.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2009 Teile des Vermögens der Dohle Versicherungskanzlei e.K. mit Sitz in Brilon (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6725) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-07-15: Die Ausgliederung aus dem Vermögen der Dohle Versicherungskanzlei e. K. (Amtsgericht Arnsberg, HRA 6725) ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.06.2009 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2009-10-14: Die Abspaltung aus dem Vermögen der WTW-Versicherungsmakler GmbH mit Sitz in Bad Tennstedt ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Jena, HRB 405950) am 25.09.2009 wirksam geworden.
2012-01-04: Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Adams & Dohle Versicherungskanzlei GmbH. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Adams, Andrea G., Brilon, *24.01.1962.
2012-01-18: Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 03.01.2012 berichtigt in: Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen.
2017-05-03: Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Abschnitt II und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermittlung und Abschluss von Versicherungsleistungen aller Art als Versicherungsmakler gemäß § 34d GewO; Darlehnsvermittlung und Immobilienfinanzierungen gemäß § 34i GewO.
2019-03-20: Prokura erloschen: Adams, Andrea G., Brilon, *24.01.1962.