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Versicherungsmakler Gehrig GmbH

Finanzdienstleistung, Depotübersicht, Gewässerschaden..., Beamte, Diensthaftpflicht, Ersparten, FinanzCockpit, Wuschtermin, Öltank, Online-Zugriff
Adresse / Anfahrt
Berrenrather Straße 172
50937 Köln
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-12-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gehrig, Oliver, Köln, *04.12.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden - im Wege der Ausgliederung - durch Übertragung des Vermögens des von dem Alleingesellschafter Oliver Gehrig unter der Firma Gehrig e.K. Versicherungsvermittlung mit Sitz in Köln betriebenen Einzelunternehmens (Amtsgericht Köln HRA 14492) als Gesamtheit auf die neu gegründete GmbH. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung derAusgliederung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern des ausgliedernden Unternehmens ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des übertragen Unternehmens, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-01-10:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 19.12.2006 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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