2006-09-07: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Simank, Johannes, Dipl.-Ing. für Elektrotechnik, Hoyerswerda. Bestellt: Geschäftsführer: Grigas, Steffen, Hoyerswerda, *09.01.1958, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Gotscha, Siegfried, Hoyerswerda, *26.12.1951; Grigas, Steffen, Hoyerswerda.
2007-01-16: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Holst, Bernd, Hoyerswerda, *11.08.1952.
2009-12-03: Am 01.12.2009 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2012-11-08: Die Gesellschafterversammlung vom 10.10.2012 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefaßt. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neuer Gegenstand: Errichtung,Erwerb und Betrieb von Anlagen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme, der Entsorgung von Abwasser und dem Betrieb und der Vermarktung von Infrastrukturen dienen sowie die Betriebsführung für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.
2013-01-17: Am 14.01.2013 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2014-03-13: Am 10.03.2014 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2014-04-02: Die Gesellschafterversammlung vom 25.03.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Der Gewinnabführungsvertrag vom 11.12.2001 mit der SWH Städtische Wirtschaftsbetriebe Hoyerswerda GmbH (vormals Stadtwerke Hoyerswerda GmbH) mit dem Sitz in Hoyerswerda wurde mit Vertrag vom 13.02.2014 geändert und als Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 25.03.2014 zugestimmt.
2014-09-23: Am 22.09.2014 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2016-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2016 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 . Die Energie Erzeugungsgesellschaft Hoyerswerda mbH mit dem Sitz in Hoyerswerda (Amtsgericht Dresden, HRB 30054) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2016 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom selben Tag sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung ebenfalls vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-05-23: Am 22.05.2018 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2019-01-10: Bestellt: Geschäftsführer: Hendrich, Wolf-Thomas, Radebeul, *10.02.1964, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Grigas, Steffen, Hoyerswerda, *09.01.1958.
2019-07-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Walde, Rainer, Elsterheide, *15.11.1958.
2019-07-23: Die Integra Hoyerswerda GmbH mit dem Sitz in Hoyerswerda ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.07.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der übertragenden und der aufnehmenden Gesellschaft vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-10-17: Am 16.10.2019 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.
2021-01-12: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Borkmann, Dana, Bernsdorf, *24.08.1979. Prokura erloschen: Brandt, Falk, Hoyerswerda, *22.10.1961.
2021-01-26: Am 25.01.2021 wurde beim Handelsregister des Amtsgerichts Dresden die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats gemäß § 52 GmbHG eingereicht.