2007-03-12: Der Verein "Vertretervereinigung Frankfurter Allianz", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt/Main 73 VR 4279) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.10.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 16.11.2006, 07.11.2006 und 29.06.2006 Teile seines Vermögens auf den Verein (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2007-09-10: Die Eintragung der Aufspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Vertretervereinigung Frankfurter Allianz", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main VR 4279) am 23.07.2007 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.