2021-01-11: Der mit der Aug. Höhne Söhne KG, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRA 41550) am 21.12.1995 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Aufhebungsvereinbarung vom 02.12.2020 mit Wirkung zum Ablauf des 31.12.2020 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.