2007-07-27: Gegenstand: Erfüllung der mit einem Kurbetrieb verbundenen und den Kurbetrieb fordernden Aufgaben. Der Vorstand besteht aus dem Werkleiter und dem Stellvertreter. Werkleiter ist der/die jeweilige Bürgermeister/in. Stellvertreter ist der/die jeweilige stellvertretende Bürgermeister/in. Jedes Mitglied des Vorstandes vertritt allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Werkleiter: 1. Kohlert, Ingelore, *24.03.1946, Kellenhusen, Bürgermeisterin; Stellvertreter: 2. Nebel, Carsten, *14.06.1970, Kellenhusen, Stellvertretender Bürgermeister. Juristische Person gem. § 33 HGB; Satzung vom 16.05.1991 mit Änderung vom 14.02.2007.
2015-05-18: Änderung zu Nr. 2: nunmehr; Werkleiter: Nebel, Carsten, *14.06.1970, Kellenhusen, Bürgermeister; Nicht mehr Werkleiter: 1. Kohlert, Ingelore; Stellvertreter: 3. Lorenzen, Volker, *05.05.1976, Kellenhusen, stellvertretender Bürgermeister
2019-02-04: Nicht mehr Werkleiter: 2. Nebel, Carsten; Nicht mehr Stellvertreter: 3. Lorenzen, Volker; Werkleiter: 4. Kohlert, Nicole, *26.11.1967, Grömitz, Bürgermeisterin; Stellvertreter: 5. Schwardt, Stefan, *24.03.1974, Grömitz, stellvertretender Bürgermeister
2021-12-20: Name der Firma: Tourismus-Service Ostseebad Kellenhusen; Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Waldstraße 1, 23746 Kellenhusen; Gegenstand: Erbringung aller mit dem Tourismus in Verbindung stehender Leistungen in Kellenhusen; Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus dem Werkleiter und dem Stellvertreter.
Jedes Vorstandsmitglied ist alleinvertretungsberechtigt. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Nicht mehr Werkleiter: 4. Kohlert, Nicole; Nicht mehr Stellvertreter: 5. Schwardt, Stefan; Werkleiter: 6.
Kiesbye, Raymond, *25.08.1961, Kellenhusen; Stellvertreter: 7. Schröder, Christopher, *17.11.1968, Bad Schwartau; Rechtsform: Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.03.2021, 04.11.2021 wurde die Betriebssatzung komplett neu gefasst, insbesondere § 1 , § 2 (Name des Eigenbetriebs) und § 6 (Vertretung des Eigenbetriebs).