2008-09-17: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2008 und der Gesellschafterversammlung der VF Beteiligung GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB 21263) vom 22.08.2008 Teile ihres Vermögens, im Einzelnen ihre Geschäftsanteile an der Verzinkerei Freudenberg GmbH (Amtsgericht Siegen, HRB 4386), als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung zur Neugründung auf die VF Beteiligung GmbH (Amtsgericht Montabaur, HRB 21263) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.