2021-08-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.06.2021. Geschäftsanschrift: Poststraße 33, 68309 Mannheim. Gegenstand: Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes; betreutes Wohnen; ambulante betreute Wohngruppen; Intensiv- und Beatmungspflege; Tagespflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Tolciu, Gabriela Maria, Mannheim, *04.10.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Tolciu, Liviu, geb. Barbu, Mannheim, *23.04.1972.
2022-01-20: Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Tolciu, Gabriela Maria, Mannheim, *04.10.1974 als Inhaber der Firma "Vidomi Pflege- und Betreuungsdienst Gabriela Tolciu e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710500) auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Tolciu, Gabriela Maria, Mannheim, *04.10.1974 hat als Inhaber der Firma "Vidomi Pflege- und Betreuungsdienst Gabriela Tolciu e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 710500) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.11.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.11.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.