2012-07-03: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Brune, Barbara, Hannover, *20.05.1962; Friedebold, Esther, Hannover, *30.01.1972.
2014-08-04: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2014 nebst Nachtragsvermerk vom 18.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2014 mit der Vincentz GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRB 61982) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2014 nebst Nachtragsvermerk vom 18.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2014 mit der Vincentz Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover, HRA 27250) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-09-01: Prokura erloschen: Dr. Brune, Barbara, Hannover, *20.05.1962.
2016-09-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2016 mit der Ferdinand Holzmann Verlag GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 36349) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-01-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: von Bardeleben, Miriam, Wedemark, *02.07.1974.
2020-06-17: Prokura erloschen: von Bardeleben, Miriam, Wedemark, *02.07.1974.
2021-10-21: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Dr. Wagemann, Dominik, Hannover, *08.02.1976.