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Vinergy GmbH

Gesundheit/Schönheit, Kondom, Kondome..., MISTER SIZE, MISTER SIZE Probierset, SIZE Probierset, Anwendung des Kondoms, KONDOMGRÖSSE, Doofinder, Metorik, MailerLite
Adresse / Anfahrt
Bahnhofstraße 19
78224 Singen (Hohentwiel)
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-10-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.09.2018. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 19, 78224 Singen Hohentwiel. Gegenstand: Die Entwicklung, Herstellung und der Handel mit Kondomen. Weiter der Handel mit Hygieneartikeln und Medizinprodukten aller Art, Onlinehandel, Consulting im B2B Bereich, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Genehmigungspflichtige Geschäfte, insbesondere solche gemäß § 34c GewO, sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Krause, Eva, geb. Schneiter, Singen Hohentwiel, *06.12.1977; Krause, Jan Vinzenz, Singen Hohentwiel, *09.08.1977, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-10-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.10.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KRAUSE Holding GmbH", Singen Hohentwiel (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 714120) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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