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Vink König Deutschland GmbH

Großhandel, Rohre/Stäbe, Kompaktplatten..., Wellplatten, Schaumplatten, Folien, Acrylglas, Stegplatten, Zuschnittservice, PP, Kunststoffe
Adresse / Anfahrt
Zeppelinstraße 14
82205 Gilching
10x Adresse:

Nobelstraße 20
12057 Berlin


Alter Wall 69
20457 Hamburg


Handwerkerweg 6
90530 Wendelstein


Johann-Höllfritsch-Straße 49
90530 Wendelstein


Haßlinghauser Straße 155
42279 Wuppertal


Ditterker Weg 13
30989 Gehrden


Emmy-Noether-Straße 18
24558 Henstedt-Ulzburg


Tackenweide 48
46446 Emmerich am Rhein


Industriepark Nord 43
53567 Buchholz (Westerwald)


Dieselstraße 52
73734 Esslingen am Neckar


Kontakt
44 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 44 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-03-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.1991, zuletzt geändert am 19.05.2006. Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2014 hat die Änderung des § 2 (Sitz, bisher Emmerich am Rhein, Amtsgericht Kleve HRB 3009) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 14, 82205 Gilching . Gegenstand des Unternehmens: Im- und Export sowie Handel mit Rohstoffen, Produkten aus Metall und Kunststoffen. Stammkapital: 50.100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Höllmann, Ralf, Darmstadt, *02.12.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Schnell, Karl-Heinz, München, *29.11.1965. Die Herzog Plastic Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Esslingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 211526) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.09.2006 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen.

2015-08-08:
Die kupa kunststoffpartner GmbH mit dem Sitz in Gilching ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2017-05-25:
Prokura erloschen: Schnell, Karl-Heinz, München, *29.11.1965.

2017-08-10:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Combe, Christine Corinne, Wiesbaden, *06.04.1965; Ramrath, Matthias, Burgwedel, *26.04.1961.

2019-07-17:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Ohlenbusch, Lars, Wendelstein, *17.05.1964.

2020-12-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: Vink König Deutschland GmbH.

2021-08-31:
Die König GmbH Kunststoffprodukte mit dem Sitz in Gilching ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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