2015-03-12: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2015, 05.03.2015 und 12 .03.2015. Geschäftsanschrift: Im Neuenheimer Feld 700, 69120 Heidelberg . Gegenstand: Die Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke. Daneben kann die Gesellschaft diese Zwecke auch unmittelbar selbst verwirklichen, und zwar insbesondere durch die Förderung des Sports für Kinder im Vor- und Schulalter sowie die zur Erreichung dieses Zwecks erforderliche Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Erzieherinnen, Grundschullehrerinnen und weiteren pädagogischen Personals. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Gewährung von inhaltlichen Konzeptionen, Organisation, Supervision und Evaluation sportlicher Übungen und Leistungen für Schulen, Vereine und Kindergärten verwirklicht. Als inhaltliche Konzeption sollen die integrative Spielvermittlung als Hinführung zu den Ballsportarten umgesetzt werden; Schwimmlernprogramme weiter entwickelt und in der Umsetzung unterstützt werden; zielgruppenspezifische Angebote entwickelt und in der Umsetzung zu unterstützt werden (Adipositas, ADHS etc); weitere, neu entwickelte Programme in die Umsetzung gebracht werden. Die Gesellschaft versteht sich als serviceorientierte Institution für Schulen, Vereine und Kindergärten, um die didaktische Konzeption der Sportprogramme bestmöglich zum Wohle der Kinder in die Organisation zu tragen und nachhaltig zu fördern. Die Gesellschaft ist politisch und konfessionell neutral. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Roth, Christina Anita, geb. Hahn, Heidelberg, *24.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Förderverein Ballschule Heidelberg e.V.", Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 332826) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-07-06: Änderung der Geschäftsanschrift: Häuselgasse 6, 69124 Heidelberg.