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Visionbody Vertriebs GmbH

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Erkrather Straße 401
40231 Düsseldorf
1x Adresse:

Holzstraße 2
40221 Düsseldorf


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4x HR-Bekanntmachungen:

2018-08-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2018. Geschäftsanschrift: Geitlingstr. 139, 45472 Mülheim an der Ruhr. Gegenstand: Der Einkauf und Vertrieb von Geräten aus dem Beauty-, Wellness- und Fitnessbereich, der Betrieb eines online-Verkaufsshops, die Haltung von Lizenzen und die Vergabe von Lizenzen sowie der Vertrieb eines Franchisesystems im Groß- und Einzelhandel im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brandt, Oliver, Bottrop, *05.09.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-06:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Im Teelbruch 130, 45219 Essen.

2020-07-10:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Erkrather Str. 401, 40231 Düsseldorf.

2022-06-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: Brandt, Oliver, Bottrop, *05.09.1968. Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2022/13.06.2022 hat die formwechselnde Umwandlung in die neu errichtete DD Logistik Ltd. & Co. KG mit Sitz in Mülheim an der Ruhr (Amtsgericht Duisburg, HRA 13122) beschlossen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.