2005-03-09: Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2005 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Handel mit Solarien, Sonnenstudiozubehör und Zubehör für Enthaarungsstudios sowie Vertrieb und Betrieb von Enthaarungsstudios (dauerhafte Haarentfernung), ferner Unternehmensberatung für Sonnenstudios und Enthaarungsstudios.
2008-05-28: Die Gesellschafterversammlung vom 19.05.2008 hat die Änderung der §§ 2 (Sitz), und 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Aying, Landkreis München. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Handel mit Waren und Dienstleistungen im Bereich Beauty und Wellness, Import und Export von Fahrzeugen sowie Unternehmensberatungen.
2010-07-07: Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma), und 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Savehair GmbH. Geschäftsanschrift: Mühlenweg 11, 85653 Aying. Neuer Unternehmensgegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Franchise Systemen und Techniken, die das Haarwachstum beschleunigen und den Haarausfall stoppen.
2011-03-02: Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2011 hat die Änderung des § 8 (Teilung, Abtretung, Verpfändung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2013-11-13: Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2013 hat die Änderung des § 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen. Außerdem wurde die Hinzufügung eines neuen § 12 (Beirat) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Münchener Str. 24, 85653 Aying.
2018-02-16: Die Gesellschafterversammlung vom 19.01.2018 hat die Änderung der §§ 1 und 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neue Firma: VitaHairLight GmbH. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Geschäftsanschrift: Nördliche Münchener Straße 47, 82031 Grünwald.
2019-09-25: Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2019 hat die Streichung des § 12 der Satzung beschlossen. Die HairPlus-Systems GmbH mit dem Sitz in Weiler (Amtsgericht Mainz HRB 45417) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.