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Vitrinen- und Glasbau REIER GmbH

Lokales Unternehmen, Vitrinenmanufaktur, Landesmuseum..., Lackieranlagen, Powder Coating Facility, Specta KLR, Sturzvitrinen, Verständnis Körperliche, Elektrobau, VOC, Körperliche Belastbarkeit
Adresse / Anfahrt
Johann-Sebastian-Bach-Straße 10b
02991 Lauta
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-07:
Einzelprokura: Düffort, Christiane, Großräschen, *20.10.1983.

2013-05-30:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reier, Volker, Lauta, *10.05.1943. Wohnort geändert: Geschäftsführer: Reier, Uwe, Bernsdorf, *25.08.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-10-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.09.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Prokura geändert, nun Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Düffort, Christiane, Großräschen, *20.10.1983.

2020-12-31:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 6.646,00 EUR auf 31.646,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der EXPO Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Lauta und die Änderung des § 3 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 31.646,00 EUR.

2021-01-19:
Die EXPO Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Lauta (Amtsgericht Dresden, HRB 36239) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.12.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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