2020-08-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.07.2020. Geschäftsanschrift: Stahlgruberring 5, 81829 München. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb und Handel von und mit medizinischem und technischem Equipment. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Stoian, Christian, München, *06.08.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-03-28: Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 mit Nachträgen vom 02.02.2021 und vom 02.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.150,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung und in einem weiteren Schritt um 50,00 EUR sowie die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Neue Firma: VivaScope GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Herstellung und der Vertrieb von medizintechnischen Geräten, insbesondere im Bereich der Laserdiagnostik und der Bildgebung, sowie der entsprechenden Software zur Auswertung der erhobenen Daten. Neues Stammkapital: 50.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.12.2020 mit Nachträgen vom 02.02.2021 und 02.03.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.12.2020 mit Nachträgen vom 02.02.2021 und 02.03.2022 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 18.12.2020 mit Nachträgen vom 02.02.2021 und 02.03.2022 Teile des Vermögens von der MAVIG GmbH mit dem Sitz in München übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-06-09: Die Ausgliederung wurde am 31.05.2022 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen .