2006-08-01: Vogel & Sohn GmbH & Co.KG, Ansbach (Hardtstraße 22, 91522 Ansbach-Brodswinden, Sekundärrohstoffgewinnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Vogel & Sohn Verwaltungs GmbH, Ansbach (AG Ansbach, HRB 4164).
2006-08-10: Vogel & Sohn GmbH & Co.KG, Ansbach (Hardtstraße 22, 91522 Ansbach-Brodswinden, Sekundärrohstoffgewinnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Vogel & Sohn Verwaltungs GmbH, Ansbach (AG Ansbach, HRB 4164).
2006-08-10: Vogel & Sohn GmbH & Co.KG, Ansbach (Hardtstraße 22, 91522 Ansbach-Brodswinden, Sekundärrohstoffgewinnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Vogel & Sohn Verwaltungs GmbH, Ansbach (AG Ansbach, HRB 4164).
2006-08-10: Vogel & Sohn GmbH & Co.KG, Ansbach (Hardtstraße 22, 91522 Ansbach-Brodswinden, Sekundärrohstoffgewinnung). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Vogel & Sohn Verwaltungs GmbH, Ansbach (AG Ansbach, HRB 4164).
2006-08-16: Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 27.07.2006 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag das unter der Firma "Schrott-Vogel Inh. Gerhard Vogel" mit Niederlassung in Ansbach (Amtsgericht Ansbach, HRA 2245) betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Die Ausgliederung wurde am 11.08.2006 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach, HRA 2245). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.