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Vogel Derma Kosmetik GmbH

Probebehandlung, Hairless, Dauerhafte Haarentfernung..., Haartyp, INOS-Methode, Kundenempfehlungen, Spontanität
Adresse / Anfahrt
Wagnerwirtsgasse 2
85049 Ingolstadt
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.12.2021. Geschäftsanschrift: Wagnerwirtsgasse 2, 85049 Ingolstadt. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Studios und Handel mit Geräten zur apparativen Kosmetik sowie Kosmetikprodukten, insbesondere zur dauerhaften Haarentfernung, sowie Betreuung, Beratung und sonstige Dienstleistungen in diesem Bereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogel, Manuela, Ingolstadt, *09.08.1970, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-01-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Vogel Manuela, Ingolstadt, * 9.8.1970, unter der Firma hairfree Ingolstadt Manuela Vogel e.K. mit dem Sitz in Ingolstadt (Registergericht Ingolstadt, HRA 3771) betriebenen Unternehmens und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.12.2021 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2021 und Zustimmung des Inhabers vom gleichen Tag das unter der Firma hairfree Ingolstadt Manuela Vogel e.K. mit Niederlassung in Ingolstadt (Amtsgericht Ingolstadt HRA 3771) betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann / der Einzelkauffrau Vogel, Manuela, Ingolstadt, *9.8.1970 übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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