2022-07-26: d. Höhe). Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Dr. Käppler, Markus, Rechtsanwalt, Königstein im Taunus, *02.08.1979; Dr. Vogelmann, Axel, Rechtsanwalt, Bad Homburg v. d. Höhe, *22.10.1974.