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Vogg Invest GmbH

Immobilien, Stgt
Adresse / Anfahrt
Breitscheidstraße 20
70176 Stuttgart
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.05.2013. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Pfitzer-Straße 26, 70736 Fellbach. Gegenstand: Betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen sowie der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Ing. Vogg, Jürgen, Radolfzell am Bodensee, *16.03.1958, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-02-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 125.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 125.000,00 EUR.

2017-08-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2017 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.08.2017 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FI Facility Invest Verwaltungs GmbH", Fellbach (Amtsgericht Stuttgart HRB 264650) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 beschlossen. Sitz verlegt; nun: Stuttgart. Neue Geschäftsanschrift: Breitscheidstraße 20, 70176 Stuttgart.

2019-02-27:
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt als Geschäftsführer: Vogg, Christian Marc, München, *21.08.1988, einzelvertretungsberechtigt. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Dr. Ing. Vogg, Jürgen, Radolfzell am Bodensee, *16.03.1958, einzelvertretungsberechtigt.

2019-03-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.02.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bernd's Bistro GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 761084) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-03-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.02.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Bernd's Bistro GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 761084) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2020-05-15:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.04.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "FranTek Verwaltungs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 756819) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-05-18:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.04.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "CFB Gewerbe Immobilien Holding GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 765225) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.